Unterordnung und Gehorsamkeit

Im Anschluss an die Grundausbildung werden die bereits erlernten Grundkommandos wie "Sitz" und "Platz" gefestigt. Außerdem wird die Freifolge, das verlässliche Ablegen und auch das verlässliche Herankommen vermittelt. Dieser Kurs richtet sich in erster Linie an Hundebesitzer mit einem Hund ab einem Alter von 12 Monaten.

Das Ziel ist die Fähigkeit eine Begleithundeprüfung bestehen zu können. Die Kommandos "Fuß", "Sitz", "Platz" und "Hier" werden perfektioniert und konsequent durchgeführt. Aber auch hier stehen Spaß und Erfolg im Vordergrund. 

Die Begleithundeprüfung wird vor einem offiziellen Richter abgelegt, die sich aus dem Sachkundenachweis des Hundeführers, aus einem Teil auf dem Übungsgelände und aus einem Verkehrsteil zusammensetzt. Hier werden wieder das Wesen, die Sozialisierung und der Gehorsam des Hundes beurteilt. 

Die Begleithundeprüfung ist die Zugangsvoraussetzung zu allen anderen weiterführenden Sportarten.


An dieser Stelle wird die Begleithundeprüfung BH/VT (gemäß der Internationalen Gebrauchshunde Prüfungsordnung (IGP), Stand 2019) in Kürze beschrieben.

Für mehr Details kann unter folgendem Link die offizielle Internationale Gebrauchshunde Prüfungsordnung des FCI heruntergeladen werden: Download der Internationalen Gebrauchshunde Prüfungsordnung

Grundsätzlich besteht die Begleithundeprüfung aus folgenden Teilen:

  • Erster Teil: Chipkontrolle und Unbefangenheitsprüfung
    • Der Hund muss mindestens 15 Monate alt sein
    • Es wird eine Chipkontrolle durchgeführt
    • Der Hund sollte weder aggressiv oder übermäßig ängstlich gegenüber Menschen und anderen Hunden sein
  • Zweiter Teil: Unterordnung (es können max. 60 Punkte erreicht werden)
    • Leinenführigkeit (15 Punkte)
    • Freifolge (15 Punkte)
    • Sitzübung (10 Punkte)
    • Ablage in Verbindung mit Herankommen (10 Punkte)
    • Ablage des Hundes unter Ablenkung (10 Punkte)
  • Dritter Teil: Straßenteil (dieser wird nur mit „bestanden/nicht bestanden“ bewertet)
  • Sachkundenachweis (kann bereits vorliegen oder am Tag der Prüfung abgelegt werden)

Zum Bestehen der Begleithundeprüfung müssen im Prüfungsteil der Unterordnung mindestens 42 Punkten erreicht, sowie der Straßenteil mit „bestanden“ bewertet werden. Außerdem muss der Hundeführer einen gültigen Sachkundenachweis haben.

2. Teil: Unterordnung

 

Leinenführigkeit

Nach dem Anmelden beim Leistungsrichter geht es zum Startpunkt. Wie genau man sich anmeldet und was für eine Ausstattung erlaubt ist, kannst du hier nachlesen. Der Hund bleibt angeleint. Von dort aus geht es in den ersten Teil des Laufschemas und in die Gruppenübung.

In normalem Tempo geht es 50 Schritte geradeaus. Nach einer Kehrtwendung folgen zehn bis 15 Schritte in normalem Tempo, zehn bis 15 im Laufschritt und weitere zehn bis 15 in langsamem Tempo.

Wieder am Startpunkt angekommen geht es nach einem Rechtswinkel 15 Schritte weiter. Es folgt ein erneuter Rechtswinkel, 15 Schritte geradeaus, eine zweite Kehrtwende und nach sieben Schritten die Grundstellung. Auf das Zeichen des Leistungsrichters läuft der Hundeführer die verbliebenen acht Schritte, macht einen Linkswinkel und begibt sich in die Gruppe.

In der Gruppe läuft man eine Acht um zwei Personen und nimmt die Grundstellung in der Nähe einer Person ein. Wenn der Richter einen aus der Gruppenübung entlässt, gehört ein Danke Gruppe! zum guten Ton.

In der Leinenführigkeit können maximal 15 Punkte erreicht werden.

 

 

 

 

Freifolge

Direkt nach der Gruppenübung geht es wieder an den Startpunkt, wo der Hund abgeleint wird. Anders als bisher geht es nach dem Ableinen nicht noch einmal in die Gruppe.

Statt das gesamte Schema der Leinenführigkeit erneut ohne Leine zu laufen, beschränkt sich die Freifolge seit 2019 auf die 50 Schritte hinauf und mit Tempowechseln wieder hinunter. Für die Freifolge mit Tempowechsel gibt es im besten Fall 15 Punkte.

Anschließend geht es erneut auf die Startposition. Nach 15 Schritten erfolgt die Sitzübung. Da gibt es jetzt wieder die Möglichkeit, den Hund aus der Bewegung absitzen zu lassen. Wahlweise kann man jedoch auch erst die Grundstellung einnehmen, das Hörzeichen Sitz geben und sich dann entfernen.

Zum Hund zurückgekehrt folgt die Platzübung. Nach 15 Schritten im Hörzeichen Fuß kann der Hund entweder aus der Bewegung abgelegt werden, oder aber aus der Grundstellung heraus. Über eine Entfernung von 30 Schritten wird der Hund in den Vorsitz abgerufen.

 

Sitz und das Ablegen mit Herankommen geben jeweils 10 Punkte, sofern der Leistungsrichter nichts zu bemängeln hat.

Ablage

Die Ablage bleibt unverändert. Im Fuß begeben sich Hund und Hundeführer zum Bereich für die Ablage. Nach dem Einnehmen der Grundstellung wird der Hund abgeleint und ins Platz gelegt. Der Hundeführer entfernt sich 30 Schritte und bleibt mit dem Rücken zu seinem Hund dort stehen. Denk daran: der Blick über die Schulter gibt Punktabzug – so verlockend er auch ist.

 

Für die Ablage können maximal 10 Punkte vergeben werden.

 

 

 

 

 

Ende der Prüfung

Nach Beendigung aller Prüfungsteile der Unterordnung auf dem Platz durch beide Hundeführer müssen diese sich mit den Worten „Unterordnung beendet.“ beim Leistungsrichter abmelden. Abschließend erfolgt die Bewertung der Prüfung durch den Leistungsrichter.

3. Teil: Straßenteil

Der Straßenteil findet an einem öffentlichen Platz außerhalb des Trainingsplatzes innerhalb einer geschlossenen Ortschaft statt. Der genaue Ort und Ablauf dieses Prüfungsteils wird durch den Leistungsrichter und den Prüfungsleiter festgelegt. Für diesen Prüfungsteil werden keine Punkte vergeben. Zum bestehen wird der Gesamteindruck des Hundes im Straßenverkehr durch den Leistungsrichter beurteilt. Der Hund soll sich hierbei weder aggressiv noch übermäßig ängstlich verhalten.

 

Die genaue Gestaltung des Straßenteils obliegt dem Leistungsrichter. Die folgenden Übungen sind dabei Beispiele für Prüfungssituationen, die der Leistungsrichter individuell ergänzen oder erweitern kann:

 

  • Begegnung mit Personengruppe
  • Begegnung mit Radfahrern
  • Begegnung mit Autos
  • Begegnung mit Joggern oder Inline Scatern
  • Begegnung mit anderen Hunden
  • Verhalten des kurzfristig im Verkehr angeleint allein gelassenen Hundes, Verhalten gegenüber Tieren